Seit 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die frühere Erneuerbaren-Pflicht beim Heizungstausch ist gestrichen, eine Tauschpflicht gibt es nicht. Gefördert werden aber nur erneuerbare Heizungen wie die Wärmepumpe.
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Der Bundestag hat das GModG am 10.07.2026 beschlossen, es wurde am 28.07.2026 verkündet und gilt seit 29.07.2026. Die Vorgaben zum Erneuerbaren-Anteil beim Heizungstausch (§§ 71, 71b–71p GEG) sind vollständig gestrichen. Damit entfällt auch die frühere Kopplung an die kommunale Wärmeplanung.
Sie wählen das Heizsystem frei: Wärmepumpe, Hybrid, Fernwärme, Biomasse, Gas oder Öl. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen. Eine Pflicht zum Tausch gibt es nicht.
Wer ab 2029 eine neue Gas- oder Ölheizung betreibt, muss erneuerbare Brennstoffe beimischen: zunächst 10 %, bis 2040 steigend auf 60 %. Biomethan und Bioöl sind teurer als fossiles Gas oder Heizöl – das sollten Sie bei der Entscheidung einrechnen. Eine Wärmepumpe ist davon nicht betroffen.
Die KfW-Heizungsförderung 458 bezuschusst nur erneuerbare Heizsysteme. Für die Wärmepumpe gibt es 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Tausch einer funktionierenden fossilen Heizung und bis 40 % Einkommensbonus – maximal 80 %. Eine neue Gas- oder Ölheizung wird nicht gefördert.
Nein. Seit 29.07.2026 gibt es keine Heizungstauschpflicht.
Ja. Ab 2029 muss sie aber erneuerbare Brennstoffe beimischen (10 %, bis 2040 steigend auf 60 %), und sie wird nicht gefördert.
Nein, sie wurde mit dem GModG vollständig gestrichen.
Wegen der Förderung bis 80 %, des Klimageschwindigkeitsbonus, der ab 01.02.2027 schrittweise sinkt, und niedrigerer Betriebskosten ohne Beimischpflicht.


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